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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungshäuser
im Besitz oder Eigentum der BeSt-Hostel GmbH
im folgenden BeSt-Hostel oder Übernachtungshaus genannt
§ 1 Geltungsbereich
1. Die AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Zimmer und Räumen sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen
und Lieferungen der BeSt-Hostel .
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die BeSt-Hostel .
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch BeSt-Hostel
zustande. BeSt-Hostel bestätigt die Buchung schriftlich.
2. Vertragspartner sind BeSt-Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er BeSt-Hostel gegenüber zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem BeSt-Hostel
Aufnahmevertrag, sofern BeSt-Hostel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. BeSt-Hostel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit der BeSt-Hostel beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten voc BeSt-Hostel auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei
der Vertragsanbahnung.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. BeSt-Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Räume
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet für die Zimmer und Räumeüberlassung
und die von ihm in Anspruch ge-nommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise der BeSt-Hostel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen an Dritte.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
6 Monate und erhöht sich der von BeSt-Hostel allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
4. Diese Preise können von BeSt-Hostel ferner geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Ände-rungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer und Räume, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht
und die BeSt-Hostel dem zustimmt.
5. Rechnungen der BeSt-Hostel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rech-nung ohne Abzug zahlbar. BeSt-Hostel ist berechtigt
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist BeSt-Hostel berechtigt,
Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren,
BeSt-Hostel eines höheren Schadens vorbe-halten.
6. BeSt-Hostel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach unter
Berücksichtigung der rechts-kräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung BeSt-Hostel aufrechnen oder mindern.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forde-rung von BeSt-Hostel aufrechnen oder
mindern.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit BeSt-Hostel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der BeSt-Hostel . Erfolgt
dieses nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der BeSt-Hostel oder
einer von Ihm zu vertretenden Unmöglich-keit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen BeSt-Hostel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Scha-densersatzansprüche
der BeSt-Hostel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber der BeSt-Hostel ausübt, sofern nicht ein
Fall des Leistungsverzuges der BeSt-Hostel oder eine von ihm zu vertre-tende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Räumen
hat BeSt-Hostel die Ein-nahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
und Räume sowie die eingesparten Aufwendun-gen anzurechnen.
4. Die Staffelung der Rücktrittskosten durch Stornierung seitens
des Kunden ergibt sich wie folgt:
Sechs Monate vor Vertragserfüllung 0,50 €/Person und Tag
Sechs Monate- 8 Wochen vor Vertragserfüllung 30 % des vereinbarten
Preises
Sieben Tage vor Vertragserfüllung 100% des vereinbarten Preises für
höchstens 3 Tagessätze .
5. BeSt-Hostel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu versetzenden
Schaden zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein
Schaden entstanden oder der der
BeSt-Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist.
§ 5 Rücktritt der BeSt-Hostel
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist BeSt-Hostel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn An-fragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumen
vorliegen und der Kunde nach Rückfrage durch BeSt-Hostel auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von
BeSt-Hostel gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet,
so ist BeSt-Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
.
3. Ferner ist BeSt-Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordent-lich zurückzutreten, beispielsweise
falls:
Höhere Gewalt oder andere von BeSt-Hostel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages nicht möglich machen;
Zimmer und Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
BeSt-Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Beher-bergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Übernachtungshauses in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
von BeSt-Hostel anzurechnen ist.
Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. BeSt-Hostel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt von BeSt-Hostel entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadenersatz.
§ 6 Bereitstellung vom Zimmern und Räumen, Übergabe
und Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer
und Räume.
2. Gebuchte Zimmer und Räume stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Eine Anreise nach 19:00 Uhr bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Übernachtungshaus
spätestens um 10:00 Uhr, die Räume spätestens um 13:00
Uhr, geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann BeSt-Hostel
über dem ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung der Zimmer und Räume18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises
(Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht
es frei, BeSt-Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich
niedriger Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung der BeSt-Hostel
1. BeSt-Hostel haftet maximal bis zur vertraglich vereinbarten Vertragssumme.
Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen,
die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Übernachtungshauses
zurückzufüh-ren sind. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Übernachtungshauses auftreten, wird BeSt-Hostel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das BeSt-Hostel nicht. Geld und
Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 1000,-
€ im Übernachtungshaus von BeSt-Hostel gegen Entgelt
aufbewahrt werden. BeSt-Hostel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich der BeSt-Hostel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hausgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet BeSt-Hostel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt
auch für Erfüllungsgehilfen der BeSt-Hostel .
4. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. BeSt-Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung der-selben. Schadenersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausge-schlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedin-gungen müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der BeSt-Hostel GmbH..
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
- ist im kaufmänni-schen Verkehr Braunschweig. Sofern ein Vertragspartner
der Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Braunschweig.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Beherbergungs-aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 2011
BeSt-Hostel GmbH. - Goslarschestr. 99 - 38118 Braunschweig
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